Update zum Update: #ULD #Facebook – (K)eine Zuständigkeit für Bußgeldbescheide (?)

Ja, ich gestehe. Ich habe nicht genau genug hingesehen. Rocknrolla als Kommentator wies mich nun vollkommen zu recht darauf hin, dass § 38 Abs. 6 des MedienStV SH HH nicht die Zuständigkeit für die Ordnungswidrigkeiten hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Normen des TMG regelt. § 38 Abs. 6 MedienStV SH HH verweist nämlich nur auf  § 16 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 TMG, diese beziehe sich auf die kommerzielle Kommunikation und die allgemeinen Informationspflichten. Aber nur § 16 Abs. 2 Nr. 2-5 TMF erfassen die datenschutzrechtliche Komponenten. Rocknrolla weist weiter darauf hin, dass so dann mangels gesetzlicher Bestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 2a OWiG die „fachlich oberste Landesbehörde“ zuständig wäre. Nach Auffassung von Rocknrolla wäre das das Innenministerium.  Da wäre dann allerdings die Frage, ob nach § 36 Abs. 1 Nr. 2a nicht doch das ULD als „oberste Landesbehörde“ zuständig wäre. Ich bin nicht sicher, dass dies die Innenbehörde ist. Denn in § 45 LDSG (Landesdatenschutzgesetz) heißt es

(1) Die am 30. Juni 2000 dem bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages eingerichteten Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie der Datenschutzaufsichtsbehörde im Innenministerium obliegenden Aufgaben gehen am 1. Juli 2000 auf die Anstalt über.“

Liebe Kollegen aus Schleswig-Holstein, was für eine Rechtscharakter hat das ULD? Ist es im Sinne von § 36a Abs. 1 Nr. 2a eine „oberste Landesbehörde“? Geht das als öffentlich-rechtliche Anstalt überhaupt? Denn dann wäre das ULD doch wieder zuständig. Oder gibt es jetzt wieder noch irgendeine Vorschrift, die alles wieder umdreht? (Sorry, aber diese Tiefen des Verwaltungsrechts liegen bei mir doch schon ein wenig zurück… Und dass ich mich noch mal so tief mit den Behördenzuständigkeiten eines Flächenlandes beschäftige, hätte ich auch nicht gedacht.)

Noch einmal: Vielen Dank an Rocknrolla für den Hinweis. Und eine Entschuldigung an meine Leser, dass ich die Verweisungen nicht gründlich genug gelesen habe.

In diesem Sinne,

einfach mal nicht mit dem #ULD und #Facebook beschäftigen.